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Holgersen04Dawson

Im ersten Beratungsgespräch kann sich der Mandant einen Eindruck davon besorgen, wie äußerst der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Dazu gehört auch, wie sehr der Anwalt für Familien und Eherecht auf jeweilige Ansuchen eingeht, wie umfassend das Beratungsgespräch ist und wie verständlich die juristischen Sachverhalte ausgemacht sein. Umgekehrt vermögen in ein
Im ersten Gespräch mag sich der Kunde einen Impression davon verschaffen, wie sehr der Rechtsbeistand auf ihn eingeht. Dazu zählt ebenfalls, wie äußerst der Anwalt für Unterhalt und Familienrecht auf jeweilige Fragen eingeht, wie umfangreich das Beratungsgespräch ist und wie verständlich die juristischen Sachverhalte erklärt werden. Umgekehrt können in