Im ersten Beratungsgespräch kann sich der Mandant einen Eindruck davon besorgen, wie äußerst der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Dazu gehört auch, wie sehr der Anwalt für Familien und Eherecht auf jeweilige Ansuchen eingeht, wie umfassend das Beratungsgespräch ist und wie verständlich die juristischen Sachverhalte ausgemacht sein. Umgekehrt vermögen in ein