Im 1. Gespräch mag sich der Mandant den Eindruck davon verschaffen, wie äußerst der Rechtsbeistand auf ihn eingeht. Dazu gehört ebenfalls, wie sehr der Anwalt für Familien und Unterhaltsrecht auf einzelne Ansuchen eingeht, wie umfassend das Beratungsgespräch ist und wie begreiflich die juristischen Sachverhalte erklärt werden. Umgekehrt vermögen im ersten G











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