Im ersten Gespräch kann einem der Kunde den Impression davon besorgen, wie äußerst der Rechtsvertreter auf ihn eingeht. Dazu zählt ebenfalls, wie sehr der Anwalt für Familien und Eherecht auf jeweilige Fragen eingeht, wie umfangreich das Gespräch ist und wie verständlich die juristischen Sachverhalte abgemacht werden. Umgekehrt können in einem ersten Dialog











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